Geld vom Chef und Staat

SO PROFITIEREN SIE VON ARBEITNEHMERSPARZULAGE UND WOHNUNGSBAUPRÄMIE

Wer Eigenheim sagt, meint fast immer auch Bausparen. Zwar galt Bausparen lange Zeit als langweilig, fast schon spießig. Was auch stimmt, aber in turbulenten Zeiten wie heute ein Glück ist. 

Sind doch die Bausparkassen Sinnbild für Solidität. Und das liegt unter anderem daran, dass ein Bausparvertrag langfristige Kalkulationssicherheit bietet. „Denn bereits bei Vertragsabschluss steht die spätere Zinshöhe des Bauspardarlehens fest“, erläutert Florian Haas, Vorsitzender der „Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V.“ in München. „Er gilt selbst dann, wenn Baugeld am freien Kapitalmarkt mittlerweile dramatisch teurer geworden ist“, so Haas weiter. 

Was Bausparen für jede Familie mit durchschnittlichem Einkommen besonders interessant macht, ist dessen weit reichende staatliche Förderung. So können Arbeitnehmer ihre „Vermögenswirksamen Leistungen“ (VL) vom Chef in einen Bausparvertrag investieren. Dafür zahlt der Staat jedes Jahr bis 42,30 Euro Arbeitnehmerspar-zulage, sofern der Bausparer die vom Gesetzgeber gezogenen Einkommensgrenzen - höchstens 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr für Alleinstehende bzw. 35.800 Euro für Verheiratete - einhält. Wegen hoher steuerlicher Freibeträge haben Alleinstehende auch mit mehr als 20.000 Brutto-Jahreseinkommen und Verheiratete, die brutto mehr als 50.000 Euro verdienen, oft Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage.

Überdies können viele Bausparer auch von der Wohnungsbauprämie profitieren. Hier schreibt der Staat bis 45,06 Euro jährlich gut. Verheiratete mit zwei Bausparverträgen bekommen 90,11 Euro. Wichtig: Auch hier gelten bestimmte Einkommensgrenzen - höchstens 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete.

„Eine Doppelförderung durch Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie für ein und denselben Bausparvertrag ist nicht möglich“, weiß Verbraucherschützer Haas. Er empfiehlt deshalb: „Wer von beiden profitieren möchte, investiert seine VL in einen Bausparvertrag und erhält dafür die Sparzulage. Mit eigenem Geld stockt er diesen VL-Vertrag auf, oder er schließt einen weiteren Vertrag ab, um auch die Wohnungsbauprämie zu erhalten.

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