Hausratversicherung

So sind Hab und Gut ausreichend geschützt

Bei kostspieliger Ausstattung ist die Hausratversicherung ein Muss

Wer sein persönliches Eigentum zu Hause versichern will, sollte den Wert seiner Einrichtung kennen. Sonst kann es im Ernstfall Ärger geben.  

Es kann ganz schnell gehen: Ein Fernseh-Gerät hat einen Kurzschluss, und schon brennt das ganze Haus. In solchen Fällen kommt eine Hausratversicherung für den Schaden auf. Sie ersetzt bei Feuer, Vandalismus, einer Explosion oder Leitungswasserschäden alle Schäden an Gegenständen im Haushalt. 

Und nicht nur das: Drückt ein Sturm ein Fenster ein und beschädigt zum Beispiel einzelne Möbel, besteht ebenso Anspruch auf Schadenersatz. Auch wenn Einbrecher das Eigenheim leerräumen, während die Familie die Oma besucht, zahlt die Hausratversicherung. Gerade für Hausbesitzer gibt es also gute Gründe, einen solchen Vertrag abzuschließen. 

Zum versicherten Hausrat gehören etwa Möbel, Teppiche, die Kleider, Bücher, Haushalts- und Arbeitsgeräte. Auch Fitnessgeräte oder Satellitenschüsseln zählen dazu. Doch Vorsicht: Die Entschädigungen für Wertsachen sind meist nur auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wird Geld nicht im Tresor aufbewahrt, zahlt die Versicherung nur bis zu 1000 Euro. Das Limit für Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen meist nur bei 2500 Euro. Umso mehr kommt es auf das Kleingedruckte im Vertrag an. 

„Normalerweise bieten Versicherungen ihren Kunden einen Pauschaltarif an“, erläutert Sebastian Reif, Leiter MARKEting bei Town & Country Haus. Häufig wird dabei ein Wert von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Vorteil: Schäden bis zu dieser Höhe werden auf jeden Fall ersetzt. Nachteil: Wer sein Haus sparsam eingerichtet hat, zahlt womöglich zu viel Beitrag. Ist die Ausstattung besonders hochwertig, sollte der Immobilienbesitzer dagegen den tatsächlichen Wert individuell errechnen und sich entsprechend versichern, um im Ernstfall nicht eine zu geringe Deckung zu haben. Verbraucherschützer empfehlen überdies, alle zwei Jahre den Wert des Hausrats zu überprüfen und Änderungen der Versicherung mitzuteilen. 

Und noch ein Tipp: Eine vollständige Liste des Hausrates mit Kopien von Kassenbelegen und Fotos von Wertgegenständen kann im Schadensfall sehr helfen, sein Geld schnell zu bekommen.

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