Wohngebäudeversicherung

Pflichtprogramm für Hausbesitzer

Wie private Eigentümer Ihre Immobilie absichern können

Große Schäden am Haus können Immobilienbesitzer selten aus Rücklagen begleichen. Sie müssen deshalb gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden gut gefeit sein. 

Auch wenn Erdbeben hierzulande äußerst selten vorkommen, ist eine Wohngebäudeversicherung für den Besitzer eines Hauses ein absolutes Muss. Denn zumindest mit starken Stürmen, Hagel, heftigen Regenfällen, Brand, Rohrbrüchen oder einem Blitzeinschlag müssen Eigentürmer von Immobilien rechnen. Tritt so ein Ernstfall ein, kann eine solche Versicherungspolice zumindest die Schäden abdecken. Deshalb bestehen in der Regel auch die Banken auf eine Wohngebäudeversicherung, wenn sie Eigenheimern einen Baukredit zur Verfügung stellen.

Die Police schützt nicht nur das Haus selbst, sondern auch Nebengebäude, wenn sie in dem entsprechenden Vertrag erwähnt sind. Mitversichert sind außerdem Teile, die mit dem Haus fest verbunden sind, wie Garagen, Rollläden oder Wintergärten. Die Versicherung springt bei Stürmen aber erst ab Windstärke acht ein.  

Geld gibt es nur bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Florian Haas, Vorsitzender der „Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende“ in München, empfiehlt deshalb, nicht bei der Deckung zu sparen: „Eigentümer sollten darauf achten, dass die Versicherungssumme den Wert ihres Gebäudes entspricht oder einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren.“ 

Doch Vorsicht! Die Wohngebäudeversicherung kommt nicht für Hochwasserschäden an Gebäuden auf. Der Grund: Wassermassen, die von außen eindringen, gelten als Elementarschäden. Sebastian Reif, Leiter MARKEting bei Town & Country Haus, warnt deshalb: „Läuft nach einem Unwetter der Keller voll, zahlt der Wohngebäudeversicherer nicht, denn ein überfluteter Keller gilt als Hochwasserschaden.“ Bei solchen Schäden hilft nur eine so genannte Elementarschadenversicherung. Sie greift bei Überschwemmungen, bei Rückstau, Erdrutsch oder Erdsenkungen und auch bei Lawinen. 

Wer die Police dringend braucht, wie etwa Immobilienbesitzer an der Oder oder am Rhein, bekommt sie allerdings oft nicht. Die Versicherer wollen das für sie hohe Zahlungsrisiko meiden. Neue Verträge über eine Wohngebäudeversicherung sollen aber künftig ebenso Elementarschäden und damit auch Hochwasser- und Überschwemmungsschäden abdecken. Das sehen die neuen von der Versicherungswirtschaft empfohlenen Musterbedingungen vor.

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